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Rechtsanwälte für Unternehmensnachfolge in Dresden

Die Firmennachfolge rechtzeitig zu planen dient nicht nur der Vorbereitung Ihres Ruhestandes, sondern ebenfalls der Absicherung von Familie, Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern. Weil Krankheiten, Unfälle oder der Tod nicht selten überraschend eintreten, ist eine rechtzeitige Nachfolgeregelung unabdingbar.

Die BSKP-Experten für Steuer‑, Handels- und Gesellschaftsrecht – ergänzt von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern und Fachanwälten für Erbrecht – in Dresden, Freiberg und Chemnitz unterstützen Sie vollumfänglich.

47 % 
Betriebsschließungen statt Nachfolge
70 %
finden kein passendes Unternehmen zur Übernehmen
43 %
sind nicht rechtzeitig auf die Unternehmens-Nachfolge vorbereitet

Quelle: Statista

 

Ihre Vorteile unserer Kanzlei:

  • schnell: kurzfristige Termine jederzeit möglich
  • Vier-Augen-Prinzip: zwei Fachanwälte bearbeiten Ihren Sachverhalt
  • Entwicklung einer Lösung nach aktuellster Rechtslage
  • fachübergreifendes Arbeiten dank gebündelter Inhouse-Expertisen
  • außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation
  • regelmäßige Veranstaltungen

BSKP in Dresden
Fetscherstraße 29
01307 Dresden

E-Mail: dresden@bskp.de
Telefon: +49 351 318 90-0

Mo-Do: 8:00-18:00 Uhr
Fr: 8:00-16:00 Uhr

Kontaktformular


Unser Rechtsteam für Unternehmensnachfolge in Dresden

Icon Rechtsberatung
Sebastian Kaufmann
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Mediator
  • Geschäftsführender Gesellschafter
Dresden
Icon Rechtsberatung
Patrick Müller
  • Rechtsanwalt
  • Geschäftsführender Gesellschafter
Dresden
Icon Rechtsberatung
Johann Ostermiller
  • Rechtsanwalt
Chemnitz Dresden
Icon Rechtsberatung
Maximilian Rychter
  • Rechtsanwalt
Freiberg Dresden
Icon Rechtsberatung
Marcel Schmieder
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte
Dresden

Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge und Nachfolgersuche

Der Grundstein für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist die präzise, umfangreiche und vor allem rechtzeitige Planung.

Bereits der erste Schritt, die Suche nach einem geeigneten Nachfolger, erweist sich für viele Inhaber und Geschäftsführer als besonders schwierig.

Durch eine sorgfältige Planung und Beratung können rechtliche Risiken minimiert und steuerliche Vorteile genutzt werden, um einen reibungslosen Übergang des Unternehmens auf den Nachfolger zu gewährleisten.

Handelsgeschäfte und Verträge mit Rechtsanwalt

Rechtliche Absicherung und steuerliche Optimierung

Die rechtliche Absicherung und steuerliche Optimierung bei der Unternehmensnachfolge ist ein komplexes Thema, das ein hohes Maß an Expertise erfordert.

Zunächst ist es wichtig, die richtige Rechtsform für das Unternehmen zu wählen. So bietet ein Einzelunternehmen zwar eine einfache und unkomplizierte Gründung, kann jedoch bei der Nachfolgeregelung problematisch sein. Hier kann die Umwandlung in eine Gesellschaftsform sinnvoll sein.

Ein Rechtsanwalt (Wirtschaftsanwalt) kann Sie bei der Erstellung von Nachfolge- und Gesellschaftsverträgen unterstützen, da es wichtig ist, alle rechtlichen Aspekte klar zu regeln.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Optimierung. Hier spielen vor allem die Schenkungssteuer bzw. Erbschaftsteuer, Ertragssteuer (Einkommensteuer), Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer eine Rolle. Mit unseren auf das Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern können wir Ihnen dabei helfen, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Steuerlast zu senken.

RA Marcel Schmieder im Beratungsgespräch

Vorsorgevollmacht/Handlungsvollmacht

Eine Vorsorgevollmacht oder Handlungsvollmacht kann in der Unternehmensnachfolge sicherstellen, dass das Unternehmen auch im Falle von Krankheit, Unfall oder anderer Hindernisse fortgeführt werden kann.

Eine Vorsorgevollmacht wird erteilt, um eine andere Person zu bevollmächtigen, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Auch ein Unternehmen kann durch eine solche Vollmacht abgesichert werden.

Die Handlungsvollmacht wird hingegen erteilt, um eine andere Person zu bevollmächtigen, in ihrem Namen bestimmte Handlungen vorzunehmen. Diese Handlungsvollmacht kann von einem Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens erteilt werden, um sicherzustellen, dass der Übernehmer des Unternehmens bereits vor der endgültigen Übergabe bestimmte Entscheidungen im Namen des Übergebers treffen kann.

Beide Vollmachten dienen dazu, die Kontinuität des Unternehmens zu gewährleisten und sicherzustellen, dass wichtige Entscheidungen im Sinne des Unternehmens getroffen werden können, auch wenn der Übergeber oder der Übernehmer vorübergehend nicht handlungsfähig sein sollten.

Unternehmensverkauf (Übergabeverträge)

Übergabeverträge sind zentraler Bestandteil der Unternehmensnachfolge.

Die können verschiedene Aspekte der Unternehmensnachfolge regeln, wie beispielsweise die Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens, die Übernahme von Schulden und Verbindlichkeiten, die Übertragung von Kundenbeziehungen und Verträgen sowie die Regelung von Arbeitsverhältnissen und die Absicherung des Übergebers im Hinblick auf die Haftung des Unternehmens.

Übergabeverträge werden stets individuell gestaltet und berücksichtigen hierbei die spezifischen Bedürfnisse und Interessen sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers.

Alle Beteiligten sollten bei der Erstellung eines Übergabevertrags auch die steuerlichen Aspekte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen auf das zu Unternehmen berücksichtigen.

Daher ist es wichtig, dass Übergabeverträge von erfahrenen Juristen (Rechtsanwälten, Wirtschaftsanwälten) gestaltet oder geprüft werden, um rechtliche und steuerliche Risiken zu erkennen und zu minimieren.

Hierfür stehen wir Ihnen mit unserem gesamten Kanzlei-Team zur Verfügung.

Unternehmensbewertung, Anteilsbewertung

Mit der Unternehmens- und Anteilsbewertung wird der Wert des Unternehmens bestimmt.

Die Bewertung erfolgt in der Regel anhand verschiedener anerkannter und zum Teil auch vorgeschriebener Verfahren und Methoden. Hierbei werden sowohl die finanziellen Kennzahlen des Unternehmens als auch zukünftige Ertragspotenziale, Umsätze und Gewinne analysiert. Steuerliche Aspekte können bei der Bewertung ebenfalls eine Rolle spielen.

Darüber hinaus werden auch nicht-finanzielle Faktoren bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Marktpositionierung, das Kundenpotenzial und die Wettbewerbssituation.

Der Unternehmer bzw. Übergeber kann mithilfe einer professionellen Bewertung einen realistischen Marktwert seines Unternehmens ermitteln.

Hierzu ist es in der Regel unabdingbar auf die Expertise und die Erfahrung von spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern zurückzugreifen.

Rechtsanwalt Hr. Patrick Müller im Beratungsgespräch

Unter Legal Due Diligence (zu Deutsch: juristische Sorgfaltspflichtprüfung) versteht man einen Prozess, bei dem ein potenzieller Übernehmer/Erwerber eines Unternehmens eine gründliche Überprüfung der rechtlichen Aspekte des Unternehmens durchführt bzw. von hierauf spezialisierten Anwälten und Steuerberatern durchführen lässt.

Ziel ist es, mögliche (rechtliche und steuerliche) Risiken, die mit dem Erwerb des Unternehmens verbunden sein könnten, noch vor der Übertragung aufzudecken.

Zur Legal Due Diligence gehört nicht nur die Überprüfung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, sondern auch diverser Verträge wie Arbeitsverträge, Lieferverträge, Mietverträge.

Auch steuerliche Aspekte wie Steuererklärungen, Steuerrückstellungen, Steuerpflichten und andere steuerliche Verstrickungen des Unternehmens werden überprüft.

Durch die Legal Due Diligence können potenzielle Übernehmer ein besseres Verständnis der rechtlichen Situation des Unternehmens erlangen und mögliche Risiken aufdecken, um fundierte Entscheidungen über den Erwerb des Unternehmens zu treffen.

Hierzu ist es ratsam, erfahrene Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Als Kanzlei aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten ist es uns möglich, fachübergreifend mit unseren eigenen Inhouse-Spezialisten für Sie tätig zu werden.

Risikobewertung

Die Risikobewertung hilft dabei, vor der Übernahme mögliche mit der Übernahme verbundene Risiken zu identifizieren.

Die einzelnen Aspekte der Risikobewertung ergeben sich aus der individuellen Gestalt des Unternehmens. So wird bei Einzelunternehmen ein anderer Bewertungsmaßstab herangezogen, als bei Personengesellschaften (bspw. GbR, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (bspw. GmbH, AG).

Bei der Risikobewertung geht es sowohl um die finanziellen Risiken (bspw. Schulden, Rentabilität, Liquidität), als auch um betriebliche Risiken (bspw. Prozesse und Abläufe, Mitarbeiterstruktur, Zustand von Anlagen und Ausrüstungen Wettbewerbssituation und Marktposition).

Wie auch bei der Legal Due Diligence sollten Sie zur Risikobewertung Experten, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte, hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken erkannt und entsprechend bewertet werden.

Sanierungs- und Insolvenzberatung

Die Sanierungsberatung befasst sich in erster Linie mit der Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der Erstellung eines Sanierungskonzepts, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Die Insolvenzberatung hingegen beschäftigt sich mit der rechtlichen Seite der Insolvenz, wie der Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder der Erstellung eines Insolvenzplans. Ziel ist es, das Unternehmen im Insolvenzverfahren bestmöglich zu unterstützen und eine möglichst hohe Quote für die Gläubiger zu erzielen.

In Bezug auf die Unternehmensnachfolge kann die Sanierungs- und Insolvenzberatung wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen liefern, wenn das zu übernehmende Unternehmen beispielsweise in einem schlechten finanziellen Zustand ist.

Firmensanierung und Insolvenzberatung mit Rechtsanwalt

Beratung bei familienrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Aspekten (Testament, Erbverträge, Eheverträge, Pflichtteilsverzicht)

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind verschiedene rechtliche Instrumente von großer Bedeutung. So ermöglicht ein Testament oder Erbvertrag dem Inhaber des Unternehmens bzw. Familienbetriebes, seine Vorstellungen bezüglich der zukünftigen Nachfolge und Verteilung des Vermögens festzuhalten. Durch klare und eindeutige Regelungen können Konflikte innerhalb der Familie oder unter den potenziellen Erben vermieden werden.

Auch Eheverträge können eine wichtige Rolle spielen. Sie ermöglichen es den Ehepartnern, bereits zu Lebzeiten Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich und die Vermögensverteilung im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners zu treffen. Dadurch können die Interessen des Unternehmers und des Unternehmens geschützt werden.

Ein weiterer erbschaftssteuerlicher Aspekt bei der Unternehmensnachfolge ist der Pflichtteilsverzicht. Durch einen Pflichtteilsverzicht können potenzielle Erben auf ihren Pflichtteil, der ihnen gesetzlich zusteht, verzichten. Dadurch können steuerliche Vorteile und eine größere Flexibilität bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge erzielt werden.

In diesem Bereich können Sie nicht nur auf die Expertise unsere Teams aus spezialisierten und erfahrenen Wirtschaftsanwälte und Steuerberater vertrauen, sondern auch auf professionelle Unterstützung durch unser hauseigenes Team aus mehrfach ausgezeichneten Fachanwälten für Familien- und Erbrecht und zertifizierten Testamentsvollstreckern.

Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung

Eine Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung ist eine besondere Form der Testamentsvollstreckung, die speziell darauf ausgerichtet ist, den Fortbestand eines Unternehmens nach dem Tod des Unternehmers sicherzustellen.

Die Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung wird vom Erblasser in seinem Testament angeordnet. Der Testamentsvollstrecker, der in diesem Fall häufig ein zertifizierter Rechtsanwalt ist, übernimmt nach dem Tod des Unternehmers die Leitung des Unternehmens und sorgt für eine geordnete Fortführung des Betriebs. Dabei ist der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet, die Geschäfte des Unternehmens sorgfältig und im besten Interesse des Unternehmens und der Erben zu führen. Dies betrifft alle Arten von Unternehmen und Familienbetrieben.

Die Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn keine klare Regelung zur Unternehmensnachfolge getroffen wurde oder wenn es keine geeigneten Nachfolger gibt, die das Unternehmen übernehmen können.

Hierbei können wir Sie nicht nur mit der Expertise unsere Wirtschaftsanwälte und Steuerberater unterstützen, sondern auch auf unser eigenes Team aus mehrfach ausgezeichneten Fachanwälten für Erbrecht und zertifizierten Testamentsvollstreckern zurückgreifen.

Rechtsanwalt Hr. Sebastian Kaufmann im Beratungsgespräch

Vorträge im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht in Dresden

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Fortbildung Meißen Insolvenzrecht
29. Oktober 2025 • 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
7. Meißner Immobiliensymposium

RA Bernd Morgenroth

Vortrag Dresden Handels-, Gesellschafts- & Steuerrecht
6. November 2025 • 18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Haften trotz beschränkter Haftung: Risiken für Geschäftsführer

Sebastian Kaufmann